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  • Britische Wache vor dem Hamburger Curiohaus, Frühjahr 1946
  • Herbert Schemmel (rechts), Überlebender des KZ Neuengamme,  identifiziert im Hof des Altonaer Gerichtsgefängnisses SS-Angehörige, 1945
  • Anklagebank im Hauptprozess zum KZ Neuengamme, 1946

Die Hamburger Curiohaus-Prozesse

NS-Kriegsverbrechen vor britischen Militärgerichten

14.06. - 25.08.2019

Eine Wanderausstellung der KZ-Gedenkstätte Neuengamme.

„Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht“, schworen die Überlebenden des KZ Buchenwald wenige Tage nach ihrer Befreiung.

Die Bestrafung der für die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen Verantwortlichen war ein wichtiges Anliegen der im Krieg gegen Deutschland verbündeten Länder. Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess fand weltweit Beachtung und gilt als Meilenstein der Rechtsgeschichte. Weniger bekannt ist, dass die Alliierten hunderte weitere Prozesse durchführten.

Das Curiohaus in Hamburg-Rotherbaum war von 1945 bis 1949 der wichtigste Gerichtsort für die Kriegsverbrecherprozesse in der britischen Besatzungszone. Hier fanden 188 Militärgerichtsverfahren gegen 504 Angeklagte statt. Wer waren diese Angeklagten, für welche Verbrechen wurden sie zur Rechenschaft gezogen? Wer waren ihre Opfer?

Die Ausstellung gibt einen Überblick über diese im Curiohaus verhandelten Prozesse und zeigt den Anteil ehemaliger Verfolgter an der juristischen Ahndung. Einführend stellt die Ausstellung Besonderheiten der britischen Strafverfolgung vor. Sie thematisiert Prozesse gegen unterschiedliche Gruppen von Täter*innen. 

Ein großer Teil der Verfahren richtete sich gegen das Lagerpersonal des KZ Neuengamme. Aber auch Verbrechen an Häftlingen anderer Konzentrationslager wie Ravensbrück, Bergen-Belsen und Groß Rosen kamen hier vor Gericht. Zu den Angeklagten zählten auch Unternehmer und Firmenangestellte, etwa der Hamburger Firma „Tesch & Stabenow“, die „Zyklon B“ an die SS verkaufte und die Konzentrationslager belieferte. Weitere Prozesse richteten sich gegen die Verantwortlichen für Verbrechen an Gestapo-Häftlingen, an Zwangsarbeiter*innen  und an Kriegsgefangenen.

Ein eigener Ausstellungsabschnitt ist den Nachwirkungen der Prozesse gewidmet. Angesichts des Kalten Krieges kam die alliierte Strafverfolgung abrupt zum Stillstand. Als Kriegsverbrecher*innen Verurteilte wurden in den 1950er-Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen und konnten nach bundesdeutscher Rechtsprechung Entschädigung beantragen. Viele Täter*innen wurden nie zur Verantwortung gezogen.

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